Pulverlehrgänge §27 - Diplomus

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Pulverlehrgänge §27

Vorderlader- und Böllerschützen, sowie Schützen, die ihre Patronenhülsen selbst wiederladen möchten, brauchen nach deutschem Recht eine Fachausbildung und eine Erlaubnis nach §27 SprengG.

Wir vermitteln Ihnen das Basiswissen nach den gesetzlichen Vorgaben in einem zweitägigen Seminar um eine solche Erlaubnis beantragen zu können.

Die Schulung findet an zwei aufeinanderfolgenden Samstagen statt. Die drei Lehrgänge sind kombinierbar und können einzeln oder gemeinsam gebucht werden. Die Kosten belaufen sich derzeit auf 95.-€ für jeden Kurs und 45.-€ Gebühren durch das Amt für die Beurkundung der Prüfung (also 140.-€ pro Kursteil) und verdoppeln oder verdreifachen sich bei entsprechender Anzahl der Lehrgangsteile.

In der Regel und am Veranstaltungsort Crimmitschau:
Der erste Tag ist der Praxis gewidmet und beginnt mit den Vorderladerschützen. Gegen Mittag kommen die Böllerschützen hinzu und es wird geböllert. Das Ende für die Schwarzpulverschützen ist gegen Spätnachmittag. Die Wiederlader beginnen hier erst mit der praktischen Übung und etwas Theorie. Ende am frühen Abend.

An anderen Veranstaltungsort und immer wenn schon Freitag und Samstag der Lehrgang stattfindet:
Gegen 12 Uhr beginnen die Böllerschützen. Gegen 13:30 Uhr kommen die Vorderlader hinzu. Gegen 15:30 Uhr kommen die Wiederlader hinzu. Gegen 16:30 Uhr sind die Böller- und Vorderladerschützen fertig. Gegen 20 Uhr sind die Wiederladerschützen dann auch fertig.

Der zweite Tag der Schulung erfolgt mit den Teilnehmern aller Fachgebiete und endet mit einer schriftlichen Prüfung.

Das Prüfungszeugnis wird Ihnen nach erfolgreich abgelegter Prüfung im Anschluß an die Prüfung ausgehändigt und berechtigt Sie zur Beantragung einer Erlaubnis nach §27 SprengG für den privaten Umgang mit Treibladungspulver.

Bitte beachten Sie, dass es Ihnen nur erlaubt ist eine Schulung zu besuchen, wenn Sie als unbescholtener Bürger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen können. Diese Bescheinigung kann formlos bei Ihrem zuständigen Amt für ordentliche Öffnung, Landratsamt oder Gemeindeamt beantragt werden. Sie können auch das Formular auf dieser Seite ausdrucken und ausgefüllt bei Ihrem zuständigen Amt vorlegen. Möglicherweise hält das Amt auch einen Vordruck für Sie bereit oder nimmt den Antrag telefonisch entgegen. Bitte beachten Sie das im Rahmen der Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit einige Wochen vergehen können und Sie dieses Dokument nicht nach der Schulung nachreichen können. Falls Sie bereits im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind ist die Ausstellung dieser Bescheinigung im Normalfall eine Frage weniger Tage, sofern die letzte Regelüberprüfung noch Gültigkeit hat. Sie könnren das Papier gerne zeitig beantragen da diese Bescheinigung ein ganzes Jahr lang Gültigkeit hat.


Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs.2 der 1. SprengV

Diese, sogenannte UB, ist weitreichender als ein polizeiliches Führungszeugnis. Ein Führungszeugnis allein würde Sie nicht zur Teilnahme am Lehrgang berechtigen.

Bei welcher Dienststelle kann ich eine solche UB beantragen?
In Sachsen: Waffenrechtliche Behörde im Landratsamt.
In Thüringen: Landesamt für Verbraucherschutz www.thueringen.de/de/tlatv
z.B. 99099 Erfurt Lindenbacherweg 30 Tel.: 0361-3788350 Herr Achim Keller

 
 
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