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Mit der Neufassung der Verordnung zum Waffengesetz ergaben sich auch einige Änderungen im Waffenrecht.
So müssen nunmehr die ausgebildeten Schießsportleiter nicht mehr beim Amt gemeldet werden, denn hier reicht ab sofort eine schriftliche Vereinbarung.
Davon ausgenommen sind aber weiterhin die Aufsichten! Eine Aufsicht ist laut der Sportverbände eine Person mit einer mindestens vierstündigen Einweisung in der Theorie durch einen Ausbilder und im Nachgang durch den Verein in den Schießstand vor Ort. Die Ausbildung übernimmt in der Regel der Verein selbst. Das Problem hierbei ergibt sich aus folgendem Satz der aktuellen Rechtsauffassung:
Lässt der Verein etwa die Standaufsicht durch ein Mitglied führen, das nicht ausreichend qualifiziert ist, liegt insoweit ein Organisationsverschulden des Vereines vor, das immer dann zur Haftung führen kann, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Unfall genau so auch bei einer qualifizierten Aufsicht geschehen wäre.
Um den Verein und den Schützen abzusichern haben wir uns deshalb entschlossen einen Lehrgang für Standaufsichten auzurarbeiten der sich an den Vorgaben aller Verbände orientiert -
Teilnehmen darf jeder Schütze über 18 Jahre der eine Sachkundeausbildung nach §7 WaffG abgelegt hat. Eine eigene WBK ist nicht erforderlich. Teilnehmern ohne Sachkunde nach §7 WaffG ist hingegen nur die Aufsicht am Luftdruckwaffenstand möglich.
Für die 2x 2-
Und hier das Anmeldeformular als pdf (einfach ausdrucken): ANMELDEFORMULAR
Die Anmeldung kann per Fax 03762-
Samstag 22. März in Lunzenau
10 bis 14 Uhr
Schützenverein Göritzhain
Obere Hauptstraße 30
09328 Lunzenau OT Göritzhain
Samstag 21. Juni in Dresden
Hotel Weltemühle
13 bis 16 Uhr
Die Vereine übernehmen in der Regel die Ausbildungskosten. Wer nicht dem ausrichtenden Verein angehört kann in der Regel trotzdem mitmachen. Die Kosten werden für jeden Lehrgang erneut berechnet und sind abhängig von der Teilnehmerzahl, der Entfernung und dem Aufwand.
Der Lehrgang für die qualifizierte Schießstandaufsicht kann an jedem Ort oder in jedem Vereinshaus stattfinden. Es wird kein Schießstand benötigt.
Bitte sprechen Sie Ihren Vereinsvorsitzenden darauf an.
Der Lehrgang ist bei unserer Ausbildung bereits Bestandteil der Prüfung nach §7 WaffG >Sachkundeprüfung für Sportschützen< und wird nur noch nach Bedarf am Lehrgangsort Crimmitschau angeboten.