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Mit der Neufassung der Verordnung zum Waffengesetz ergaben sich auch einige Änderungen im Waffenrecht.
So müssen nunmehr die ausgebildeten Schießsportleiter nicht mehr beim Amt gemeldet werden, denn hier reicht ab sofort eine schriftliche Vereinbarung.
Davon ausgenommen sind aber weiterhin die Aufsichten! Eine Aufsicht ist laut der Sportverbände eine Person mit einer mindestens vier stündigen Einweisung in den Schießstand vor Ort. Die Ausbildung übernimmt in der Regel der Verein selbst. Das Problem hierbei ergibt sich aus folgendem Satz der aktuellen Rechtsauffassung:
Lässt der Verein etwa die Standaufsicht durch ein Mitglied führen, das nicht ausreichend qualifiziert ist, liegt insoweit ein Organisationsverschulden des Vereines vor, das immer dann zur Haftung führen kann, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Unfall genau so auch bei einer qualifizierten Aufsicht geschehen wäre.
Um den Verein und den Schützen abzusichern haben wir uns deshalb entschlossen einen Lehrgang für Standaufsichten auzurarbeiten der sich an den Vorgaben aller Verbände orientiert -
Teilnehmen darf jeder Schütze über 18 Jahre der eine Sachkundeausbildung nach §7 WaffG abgelegt hat. Eine eigene WBK ist nicht erforderlich.
Für die 2x 2-
Und hier das Anmeldeformular als pdf (einfach ausdrucken): ANMELDEFORMULAR
Die Anmeldung kann per Fax 03762-
Der Lehrgang für die qualifizierte Schießstandaufsicht kann an jedem Ort oder in jedem Vereinshaus stattfinden. Es wird kein Schießstand benötigt.
Bitte sprechen Sie Ihren Vereinsvorsitzenden darauf an.
Der Lehrgang ist bei unserer Ausbildung bereits Bestandteil der Prüfung nach §7 WaffG >Sachkundeprüfung für Sportschützen< und wird nur noch nach Bedarf am Lehrgangsort Crimmitschau angeboten.
Beginn der Schulung um 10 Uhr. Kleine Mittagspause und Ende der Informationsveranstaltung gegen 14:30 Uhr