Aufsicht am Schießstand - Diplomus

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Aufsicht am Schießstand

Mit der Neufassung der Verordnung zum Waffengesetz ergaben sich auch einige Änderungen im Waffenrecht.
So müssen nunmehr die ausgebildeten Schießsportleiter nicht mehr beim Amt gemeldet werden, denn hier reicht ab sofort eine schriftliche Vereinbarung.

Davon ausgenommen sind aber weiterhin die Aufsichten! Eine Aufsicht ist laut der Sportverbände eine Person mit einer mindestens vierstündigen Einweisung in der Theorie durch einen Ausbilder und im Nachgang durch den Verein in den Schießstand vor Ort. Die Ausbildung übernimmt in der Regel der Verein selbst. Das Problem hierbei ergibt sich aus folgendem Satz der aktuellen Rechtsauffassung:

Lässt der Verein etwa die Standaufsicht durch ein Mitglied führen, das nicht ausreichend qualifiziert ist, liegt insoweit ein Organisationsverschulden des Vereines vor, das immer dann zur Haftung führen kann, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Unfall genau so auch bei einer qualifizierten Aufsicht geschehen wäre.

Um den Verein und den Schützen abzusichern  haben wir uns deshalb entschlossen einen Lehrgang für Standaufsichten auzurarbeiten der sich an den Vorgaben aller Verbände orientiert - also übergreifend über DSB, BDS, DSU.....  

Teilnehmen darf jeder Schütze über 18 Jahre der eine Sachkundeausbildung nach §7 WaffG abgelegt hat. Eine eigene WBK ist nicht erforderlich. Teilnehmern ohne Sachkunde nach §7 WaffG ist hingegen nur die Aufsicht am Luftdruckwaffenstand möglich.

Für die 2x 2-stündige Unterweisung fallen je nach Umstand, Schießanlage, Räumlichkeiten und Teilnehmerzahl unterschiedliche Kosten an. Pro Teilnehmer muss man mit 30.- bis 45.- € rechnen. Eine Rechnungsstellung kann an jeden einzelnen Teilnehmer oder als einmalige Summe an den Verein erfolgen.

Und hier das Anmeldeformular als pdf (einfach ausdrucken):    ANMELDEFORMULAR
Die Anmeldung kann per Fax 03762-705404 / email: info@diplomus.de oder als Foto über whattsapp 03762-704488 gesendet werden. Sollte nach einigen Tagen keine Antwort eingegangen sein, bitten wir um telefonische Rückfrage. Bei der Vielzahl der Übermittlungsmöglichkeiten bleiben Verlustsendungen nicht aus.

 

Samstag 22. März in Lunzenau

10 bis 14 Uhr

Schützenverein Göritzhain
Obere Hauptstraße 30
09328 Lunzenau OT Göritzhain

Samstag 21. Juni in Dresden
Hotel Weltemühle

13 bis 16 Uhr


Die Vereine übernehmen in der Regel die Ausbildungskosten. Wer nicht dem ausrichtenden Verein angehört kann in der Regel trotzdem mitmachen. Die Kosten werden für jeden Lehrgang erneut berechnet und sind abhängig von der Teilnehmerzahl, der Entfernung und dem Aufwand.



Der Lehrgang für die qualifizierte Schießstandaufsicht kann an jedem Ort oder in jedem Vereinshaus stattfinden. Es wird kein Schießstand benötigt.

Bitte sprechen Sie Ihren Vereinsvorsitzenden darauf an.

Der Lehrgang ist bei unserer Ausbildung bereits Bestandteil der Prüfung nach §7 WaffG >Sachkundeprüfung für Sportschützen< und wird nur noch nach Bedarf am Lehrgangsort Crimmitschau angeboten.


 
 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü